Eine Frau wirft eine Flasche in den smarten Mülleimer Trashbot
Das Cockpit eines Teslas

Über den Wolken: Das Einmaleins des Drohnenverkehrs

Du find­est sie in jedem gut sortierten Elek­tro­fach­markt. In wach­sender Zahl schwirren sie über unsere Köpfe und prä­gen das Him­mels­bild: Drohnen. Tech­nisch immer raf­finiert­er und auch für den Pri­vat­ge­brauch erschwinglich wer­den die kleinen High­tech-Brum­mer mehr und mehr zum Lenkdrach­en­er­satz für die ganze Fam­i­lie. Bevor Du abheb­st, geben wir Dir aber noch ein paar klitzek­leine Tipps mit auf den Weg, um Deinen (Aus)Flug nicht zu ein­er Bruch­landung wer­den zu lassen. 

Abheben und los – auf die Ausstat­tung kommt’s an

Die gute Nachricht: Du musst keine Luftverkehrsregeln pauken und the­o­retisch nicht wis­sen, dass auch im Luftraum rechts vor links gilt, Trunk­en­heit am „Steuer“ ver­boten ist und der Bewegliche dem Unbe­weglichen auszuwe­ichen hat. Let­zteres ist vielle­icht gut zu wis­sen, falls sich mal eine Kol­li­sion zwis­chen Dein­er Drohne und einem Heißluft­bal­lon andro­ht.

Worüber Du Dir unbe­d­ingt Gedanken machen soll­test, sind Ausstat­tung und Gewicht Deines Flug­mod­ells. Denn davon hän­gen die bürokratis­chen und rechtlichen Hür­den ab. Wiegt die Drohne unter 5 Kilo und hat keine Kam­era, ist alles erlaubt – nur nicht im Umkreis von 1,5 Kilo­me­tern eines Flughafens. Drohnen ab 5 Kilo brauchen eine Auf­stiegser­laub­nis. Alles über 25 Kilo ist zwar kom­plett ver­boten, aber ein Flug­mod­ell in dieser Gewicht­sklasse trägt wohl eh nie­mand gerne mit sich rum. Sobald die Drohne mit ein­er Kam­era aus­ges­tat­tet ist, gilt sie als unbe­man­ntes Flugsys­tem und braucht unab­hängig vom Gewicht eine Auf­stiegs­genehmi­gung. Das sind die Grun­dregeln, an die Du Dich hal­ten soll­test, um ärg­er­lichem Bußgeld zu ent­ge­hen.

Pri­vat­sphäre ein­hal­ten – dann klappt’s auch mit dem Nach­barn

Für Dich gehört das Sur­ren Deines kleinen fliegen­den Fre­un­des schon zum All­t­ag dazu. Doch Dein Nach­bar zieht seinen Dack­el als Begleitung immer noch vor und das ist auch sein gutes Recht. Auf Deinem Grund und Boden ken­nt der Spaß mit der Drohne also keine Gren­zen, aber darüber hin­aus soll­test Du bess­er Zurück­hal­tung wal­ten lassen. Denn manch ein­er kön­nte sich in sein­er Pri­vat­sphäre so sehr belästigt fühlen, dass er den Stören­fried zum Absturz bringt. Und das darf er bei ille­galen Drohnen tat­säch­lich aus „Notwehr“, wenn er sich in seinen Per­sön­lichkeit­srecht­en beschnit­ten sieht. Um diese ärg­er­liche wie teure Erfahrung zu ver­mei­den, sind Luftauf­nah­men vom Garten des Nach­barn ohne dessen Ein­willi­gung ein No Go – egal für welche Zwecke.

Generell soll­ten fremde Per­so­n­en nicht erkennbar sein und die Bilder nicht auf Namen oder Adressen hin­weisen. Auch bei Auf­nah­men von Gebäu­den ist Vor­sicht geboten. Hier hängt das Urhe­ber­recht von der kün­st­lerischen Gestal­tung ab, wom­it wir bei der Frage sind: Was ist Kun­st? Bei Plat­ten­baut­en kann man wohl rel­a­tiv wenig falsch machen, bei anderen Bauw­erken ist es oft schw­er einzuschätzen. Hier soll­ten vor­weg Infor­ma­tio­nen einge­holt wer­den. Wer ganz sich­er gehen will, filmt mit der Drohne nur Bäume, Tiere und Kirchen. Das mag lang­weilig sein, ist aber rechtlich unbe­den­klich. Jedoch sind auch hier Naturschutzge­bi­ete, Grund­stücks- und Eigen­tum­srechte zu berück­sichti­gen.

Eingeschränk­te Drohnen­frei­heit

Dau­men­regel: Sobald Dir auch nur ein einziger Grund ein­fällt, warum der Flug über ein Gebi­et ver­boten sein kön­nte, ist er es wahrschein­lich auch. Ist der Gedanke auch noch so ver­lock­end – Rock­konz­erte oder Fußball­spiele dür­fen nicht ein­fach aus der Luft gefilmt wer­den. Generell unter­sagt ist der Ein­satz über Men­schen­men­gen, außer­dem über Jus­tizvol­lzugsanstal­ten, mil­itärischen Anla­gen, Unglück­sorten, Indus­triean­la­gen, Kraftwerken, in Luftsper­rge­bi­eten und Ein­flugschneisen von Flughäfen. Dass Hochspan­nungsleitun­gen zu mei­den sind, liegt wohl auch im Inter­esse des Piloten. Auf Flug­plätzen sollte die Luftauf­sichts­be­hörde informiert wer­den, in geschlosse­nen Ortschaften das Ord­nungsamt und die Polizei­di­en­st­stelle. Vorgeschrieben ist auch ein Sicher­heitsab­stand zu Per­so­n­en und frem­dem Eigen­tum sowie zu öffentlichen Verkehr­swe­gen.

Das hört sich jet­zt erst­mal nach ganz schön vie­len Ver­boten an. Aber mit ein wenig Vor­bere­itung und Pla­nung kann so ein Flug doch einen span­nen­den Per­spek­tivwech­sel bieten – sofern sich Deine Per­spek­tive nicht weit­er als  100 Meter in die Höhe und auch nicht aus Deinem Sicht­feld her­aus wagt – alles, was darüber oder außer­halb direk­ten Drohnen-Sichtkon­tak­ts liegt, ist tabu.

Legal fliegen: Wie?

Wer die Drohne­nauf­nah­men verkauft, nutzt sie gewerblich und ja, Du hast es wahrschein­lich schon geah­nt, auch das ist wiederum anmeldepflichtig. Fluggenehmi­gun­gen gibt es bei der Lan­desluft­fahrt­be­hörde des jew­eili­gen Bun­des­lan­des. Sie gilt für zwei Jahre, allerd­ings nicht bun­desweit. Die Kosten liegen zwis­chen 80 und 500 Euro. Rat­sam ist auch, eine neue Haftpflichtver­sicherung abzuschließen. Die schützt zwar auch nicht, wenn es doch mal zwis­chen Drohne und Heißluft­bal­lon knallt, kann aber bei vie­len anderen Bruch­landun­gen, die Deine Drohne hof­fentlich nie erfahren wird, nüt­zlich sein.

Noch mal kurz über­flo­gen

Auf Num­mer sich­er gehst Du also mit ein­er Drohne unter 5 Kilo und ohne Kam­era, am besten auf ein­er freien Wiese ohne Sehenswürdigkeit­en und ohne all zu viele Men­schen. Solange Du mit Dein­er Drohne nie­man­dem zu nahe auf die Pelle rückst, Hochspan­nungsleitun­gen und Flughäfen mei­dest, kann der Flugspaß los­ge­hen. Sobald Deine Drohne irgen­deine Art von Bildern machen kann, soll­test Du Dir über­legen, wo Du fliegst und was Du filmst. Und am besten steckst Du nur zur Sicher­heit mal lieber die Tele­fon­num­mer Deines Anwalts ein.

Unsere Autorin hat diesen Artikel sorgfältig recher­chiert. Für die Richtigkeit der Infor­ma­tio­nen kön­nen wir jedoch nicht ein­ste­hen und der Artikel stellt natür­lich keine Rechts­ber­atung dar.

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