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Das Cockpit eines Teslas

uberX: Neuer Uber-Dienst startet im Sommer

Dies­mal legal und mit Per­so­n­en­be­förderungss­chein: Uber finanziert seinen Fahrern anteilig die nötige Lizenz und will mit dem neuen Dienst uberX im Som­mer in Deutsch­land starten.

Nach bundesweitem Verbot: uberX als legaler Nachfolger

Vor kurzem wurde uber­POP bun­desweit durch ein Urteil des Landgerichts Frank­furt am Main ver­boten: Uber stifte seine Fahrer zum Rechts­bruch an, weil diese ohne notwendi­ge Lizenz Per­so­n­en befördern wür­den. Uber sei auch keine „Mit­fahrgele­gen­heit“, son­dern ein Taxi-Dienst mit Abrech­nung und allem, was dazuge­hört. Deshalb gel­ten auch für uber­PoP-Fahrer in Deutsch­land diesel­ben Regeln und Vorschriften wie für jeden anderen Tax­i­fahrer. Auto aus­saugen, App instal­lieren und die Ort­skon­troll­fahrt mon­e­tarisieren – das war ein­mal. Selb­stver­ständlich lässt Uber das nicht auf sich sitzen und kündigt nach dem Urteil zusam­menge­fasst zweier­lei an:

  1. Wir gehen in Beru­fung.
  2. Wir starten uberX und beteili­gen uns an den Kosten für den Per­so­n­en­be­förderungss­chein unser­er Fahrer.

uberX existiert auch schon in anderen Län­dern, näm­lich Frankre­ich und Eng­land.

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So viel lässt Uber für den Personenbeförderungsschein springen

Unge­fähr 14.000 Fahrer haben sich seit 2013 bei Uber in Deutsch­land bewor­ben. Aktiv sind in Deutsch­land aktuell ca. 1.600. In Zukun­ft wird jed­er Fahrer, der per uberX seine Dien­ste anbi­eten möchte, einen Per­so­n­en­be­förderungss­chein brauchen. Uber kalkuliert die Kosten dafür wie fol­gt: Der Schein selb­st kostet zwis­chen 150 und 200 Euro. Dazu kommt die Lizen­zierung jedes Fahrers als Tax­i­un­ternehmer bei der IHK, die nochmal 150 bis 200 Euro ver­an­schlagt. Bei­des möchte Uber für seine Fahrer übernehmen. Bei den angekündigten, max­i­malen 400 Euro dürfte dann aber Schluss sein – wer mit seinen Kosten darüber liegt, wird den Rest ver­mut­lich aus eigen­er Tasche drau­fle­gen müssen.

Die Kohle fehlt, Uber fährt

Noch immer kur­ven in Deutsch­land Uber-Fahrer durch die Straßen und bieten den Dienst uber­POP an. Das Urteil aus Frank­furt kon­nte noch nicht voll­streckt wer­den. Das liegt nicht etwa daran, dass dem Landgericht Frank­furt die Voll­streck­er aus­ge­gan­gen sind, son­dern inter­es­san­ter­weise an der kla­gen­den Genossen­schaft Taxi Deutsch­land. Um das Urteil voll­streck­bar zu machen, muss näm­lich Taxi Deutsch­land eine Sicher­heit­sleis­tung beim Gericht hin­ter­legen – 400.000 Euro, um genau zu sein. Das Geld ist bis­lang nicht einge­gan­gen.

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Mit Uber wird es trotz mas­siv­en Gegen­windes in Deutsch­land natür­lich weit­erge­hen. Die Dien­ste UberBLACK und uber­TAXI sind vom Urteil gar nicht betrof­fen. uberX dürfte die Vorteile des Chauf­feurs auf Knopf­druck mit den deutschen Geset­zen in Ein­klang brin­gen. Warten wir also, auch in dieser Hin­sicht, auf den Som­mer.

Die Uber-App gibt es für iOS, Android und Win­dows Phone.

Fotos: Uber Presse Kit

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